Für öffentlich zugängliche Gebäude, zu denen auch die meisten großen Sonderbauten zählen, müssen im Baugenehmigungsverfahren die Einhaltung der Anforderungen des barrierefreien Bauens im Rahmen eines Barrierefrei-Konzeptes nachgewiesen werden.
Wir erstellen Ihnen Barrierefrei-Konzepte, welche auf bauliche und nutzungsspezifische Anforderungen Ihres Gebäudes angepasst sind und die Regelungen der Landesbauordnung, der allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Regelungen des Arbeitsstättenrechts abbilden.
Neben diesen Grundanforderungen wird auch die besondere Betroffenheit der Besucher und Benutzer der baulichen Anlage berücksichtigt. Eine stetige wirtschaftliche Betrachtung der Maßnahmen und Weiterentwicklung während der Planung und Umsetzung ist bei unserer Tätigkeit selbstverständlich.